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Zypern Limited gründen 2026: Ablauf, Kosten und laufende Pflichten

Stand: August 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Die Private Company Limited by Shares – kurz „Limited" – ist die Standard-Rechtsform für Unternehmer auf Zypern. Mit 15 % Körperschaftsteuer und steuerfreien Ausschüttungen an Non-Doms bleibt sie auch nach der Steuerreform 2026 eines der attraktivsten Setups der EU. So läuft die Gründung wirklich ab.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Namensfreigabe beim Registrar of Companies – der gewünschte Firmenname wird geprüft und reserviert.
  2. Gründungsunterlagen: Ein zugelassener zyprischer Anwalt erstellt Memorandum & Articles of Association und reicht die Formulare ein – HE1 (Gründungsantrag mit anwaltlicher Erklärung), HE2 (Sitz der Gesellschaft), HE3 (Direktoren und Sekretär).
  3. Registrierung: Der Registrar trägt die Gesellschaft ein und stellt die Zertifikate aus (Existenz, Sitz, Direktoren, Gesellschafter).
  4. Nachlauf: Steuernummer, VAT-Registrierung (ab 15.600 € Jahresumsatz Pflicht), TAXISnet-Zugang, Geschäftskonto mit KYC-Unterlagen.

Realistische Dauer: ein bis drei Wochen bis zur eingetragenen Gesellschaft; das Bankkonto ist wegen der 2026 nochmals strengeren KYC-Prüfungen oft der langsamste Teil.

Was kostet die Gründung ehrlich?

Die reinen Behördengebühren sind überschaubar – etwa 330 € im Standardverfahren (rund 530 € im Express) für Namensantrag, Stempelsteuer, Einreichung und Zertifikate. Der eigentliche Kostenblock ist die anwaltliche Begleitung samt Übersetzungen, Beglaubigungen und Konto-Setup: Je nach Struktur landen Sie insgesamt realistisch im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es praktisch nicht; üblich ist ein gezeichnetes Kapital von 1.000 €.

Die laufenden Pflichten – das wird gern verschwiegen

Gute Nachricht: Die frühere pauschale Jahresabgabe („Annual Levy", 350 €) wurde 2024 abgeschafft. Kalkulieren Sie für Verwaltung, Buchhaltung und Audit dennoch laufende Jahreskosten im niedrigen vierstelligen Bereich – seriöse Anbieter nennen Ihnen diese Zahlen vor der Gründung, nicht danach.

Substanz entscheidet

Eine Limited ohne echten Geschäftsbetrieb und ohne Ihren steuerlichen Umzug ist ein Risiko, kein Vorteil: Deutsche Finanzämter prüfen Ort der Geschäftsleitung und Substanz. Wer sauber plant – Wohnsitz, Geschäftsführung vor Ort, reale Abläufe – bekommt dagegen ein stabiles, EU-konformes Setup.

Wichtig: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ihre konkrete Situation gehört in die Hände lizenzierter Steuerberater und Anwälte – genau diese Abstimmung koordinieren wir für Sie.

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