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Non-Dom Zypern 2026: Steuerfreie Dividenden trotz Steuerreform
Stand: August 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten
Der Non-Dom-Status ist der Kern des zyprischen Steuermodells für Zugezogene – und er hat die große Steuerreform zum 1. Januar 2026 vollständig überlebt. Wer als „non-domiciled" auf Zypern steueransässig ist, zahlt auf Dividenden und Zinsen 0 % Steuern, und zwar auf weltweite Erträge. Für Unternehmer, die sich Gewinne aus der eigenen Gesellschaft ausschütten, ist das der entscheidende Hebel.
Wer gilt als Non-Dom?
Als non-domiciled gilt, wer kein zyprisches „Domicile of Origin" hat und in den vergangenen 20 Jahren weniger als 17 Jahre auf Zypern steueransässig war. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer, die neu zuziehen, ist das praktisch immer erfüllt – der Status läuft dann bis zu 17 Jahre.
Was die Steuerreform 2026 geändert hat – und was nicht
| Bis 2025 | Ab 2026 | |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 12,5 % | 15 % |
| Dividenden für Non-Doms (SDC) | 0 % | 0 % – unverändert |
| SDC für Domizilierte | 17 % | 5 % auf neue Gewinne |
| Einkommensteuer-Grundfreibetrag | 19.500 € | 22.000 € |
| Gewinne aus Wertpapierverkauf | 0 % | 0 % – unverändert |
Die Anhebung der Körperschaftsteuer auf 15 % vollzieht die internationale Mindestbesteuerung nach – am Gesamtbild ändert sie wenig: 15 % Körperschaftsteuer plus 0 % auf die Ausschüttung bleibt eine der niedrigsten Gesamtbelastungen in der EU.
Der GESY-Beitrag – die einzige Abgabe auf Dividenden
Ganz steuerfrei ist die Ausschüttung nicht: Auf Dividenden fällt der Beitrag zum staatlichen Gesundheitssystem GESY an – 2,65 %, und das nur bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 180.000 € Jahreseinkommen. Selbst im Maximum sind das 4.770 € im Jahr – dafür sind Sie im staatlichen Gesundheitssystem versichert.
Steueransässig mit der 60-Tage-Regel
Um den Non-Dom-Status zu nutzen, müssen Sie auf Zypern steueransässig sein. Neben der klassischen 183-Tage-Regel bietet Zypern die 60-Tage-Regel. Die Grundvoraussetzungen:
- mindestens 60 Tage pro Jahr physisch auf Zypern,
- nicht mehr als 183 Tage in einem anderen einzelnen Staat,
- wirtschaftliche Bindung an Zypern (eigene Gesellschaft, Anstellung oder Direktorenposten),
- eine dauerhaft verfügbare Wohnung auf der Insel.
Die Reform 2026 hat die Regel an einzelnen Punkten nachjustiert – welche Konstellation für Sie sauber funktioniert (insbesondere im Zusammenspiel mit der deutschen Abmeldung), gehört in die individuelle Beratung.
Worauf es in der Praxis ankommt
Der Status wirkt nur, wenn der Lebensmittelpunkt tatsächlich verlagert wird: Wohnung, Alltag, Substanz der Gesellschaft. Papier-Konstruktionen ohne echten Umzug scheitern spätestens an der deutschen Finanzverwaltung – seriöse Planung beginnt deshalb immer beim Wegzug, nicht bei der Ankunft. Lesen Sie dazu unseren Beitrag zur deutschen Wegzugsbesteuerung.
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